AGB

MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN

PARTEIEN

In diesem Vertrag wird YAKAYA TURİZM İNŞ VE OTOMOTİV GIDA OTO KİRALAMA İTH. İHR. SAN.TİC.LTD.ŞTİ. als VERMIETER (nachfolgend als VERMIETER bezeichnet) genannt. Die natürliche oder juristische Person, deren persönliche Daten und Unterschrift im Mietvertrag enthalten sind und die das Fahrzeug gemietet hat, wird als MIETER (nachfolgend als MIETER bezeichnet) genannt. Das auf der Vorprotokollseite des Mietvertrags beschriebene oder vermietete Fahrzeug wird in diesem Vertrag als FAHRZEUG bezeichnet.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Personen mit einem gültigen Führerschein von mindestens 2 Jahren für Fahrzeuge der Wirtschaftsklasse, mindestens 3 Jahren für Fahrzeuge der Mittelklasse, mindestens 4 Jahren für Fahrzeuge der Premiumklasse und mindestens 5 Jahren für Fahrzeuge der Luxusklasse können die Autovermietungsdienste von 724RENT in Anspruch nehmen. Der MIETER ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung und die geltenden Gesetze einzuhalten. Im Falle von Strafen aufgrund von Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften, wie z.B. Bußgeldern, Fahrzeugbeschlagnahmung und Abschleppen, ist der MIETER allein verantwortlich.

Jegliche Schäden oder Verluste, die durch Verstöße gegen die Verkehrsregeln entstehen, sowie alle damit verbundenen Strafen und Folgekosten, einschließlich Abschleppgebühren oder sonstiger Nebenkosten, die infolge eines vom MIETER verursachten Unfalls entstehen, liegen in seiner Verantwortung.

Das Fahrzeug wird dem MIETER für die Mietdauer zur Verfügung gestellt, und der MIETER erklärt sich bereit, das Fahrzeug gemäß dem Mietvertrag, dem Fahrzeugübergabeformular und den hierin festgelegten allgemeinen Bedingungen zu verwenden. Der MIETER verpflichtet sich auch, die Mietgebühren pünktlich zu zahlen und alle im Mietvertrag, im Fahrzeugübergabeformular und in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen einzuhalten.

Wenn der MIETER zusätzliche Dienstleistungen wie ein GPS-Gerät, mobiles Internet (Wi-Fi), einen Kindersitz, Schneereifen oder HGS (Mautgebühr) anfordert, muss er zusätzliche Gebühren zahlen.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erkennt der MIETER an, dass er das Fahrzeug einschließlich aller Werkzeuge, Dokumente, Zubehörteile und aller fünf Reifen (einschließlich des Ersatzreifens) in einwandfreiem Zustand ohne Schäden erhalten hat, es sei denn, dies ist im Fahrzeugübergabe- und Schadensbericht anders vermerkt. Der MIETER erklärt sich auch bereit, das Fahrzeug vollständig und in demselben Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für Schäden, die der MIETER bei der Übernahme des Fahrzeugs nicht gemeldet hat, ist er verantwortlich. Darüber hinaus erklärt sich der MIETER bereit, für alle mechanischen, elektrischen und sonstigen Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch entstehen und nicht durch die Fahrzeugversicherung abgedeckt sind, auf erste Anforderung zu zahlen.

Der MIETER verpflichtet sich, die im Benutzerhandbuch des Herstellers festgelegten Richtlinien einzuhalten, das Fahrzeug verantwortungsvoll zu nutzen und Schäden zu vermeiden.

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